Volksentscheid 2005
Volksentscheid zu Kinderbetreuung
Sachsen-Anhalt steht vor dem ersten Volksentscheid in der Geschichte des Landes. Wie erwartet, stimmte der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP am Freitag gegen den Gesetzentwurf eines Volksbegehrens, das sich gegen die Kürzungen in der Kinderbetreuung richtet. Die PDS stimmte für den Gesetzentwurf, die SPD-Abgeordneten enthielten sich der Stimme.
Ein Volksentscheid ist die verbindliche Entscheidung des Volkes zu einem Gesetzentwurf. Der Erfolg ist von einem bestimmten Quorum (Beteiligung/Zustimmung) abhängig. Der Erfolg der Initiative ist in Sachsen-Anhalt davon abhängig, dass 500 000 Wahlberechtigte dem Gesetzentwurf zustimmen. Entschieden wird über die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt. Ein "Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt" hat die erforderliche Zahl an Unterschriften gesammelt; es fordert die Wiederherstellung des alten Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG), während die CDU/FDP-Koalition das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) verteidigt, das zusammen mit der SPD-Opposition im Landtag erarbeitet und verabschiedet wurde.
Im Wahllokal stimmen die Sachsen-Anhalter allein über den Gesetzentwurf des Bündnisses ab. Das Bündnis will Einschnitte bei der Kinderbetreuung zurückdrehen und das alte Kinderbetreuungsgesetz wieder einführen.
Verfahren - Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) können Sie hier herunterladen (PDF, 112kB).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landeswahlleiters.