Wahlrecht und -pflicht
Wahlrecht
Das allgemeine Wahlrecht und das politische Herrschaftssystem der Demokratie bilden eine Einheit. Demokratie ist ohne die Beteiligung der Bürgerschaft nicht denkbar.
Wahlpflicht
Anders als in einigen anderen Demokratien (zum Beispiel Belgien) gibt es in Deutschland aber keine durch Gesetz vorgeschriebene Wahlpflicht. Jeder Wahlberechtigte kann selbst darüber entscheiden, ob er von seinem Wahlrecht Gebrauch macht. Tut er es nicht, verzichtet er auf eine wichtige politische Einflussmöglichkeit. Einige Nichtwähler wollen damit ihren politischen Protest zum Ausdruck bringen. Allerdings müssen sie dann die Entscheidungen derjenigen, die gewählt haben, auch für sich selbst als verbindlich akzeptieren, und sie unterstützen indirekt die Machtverteilung, die sich ohne ihr Zutun durch das Votum anderer ergeben hat
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung auf den unterschiedlichen Ebenen ist sehr verschieden. Sie steigt von der kommunalen über die Landes- bis zur Bundesebene stark an, um dann auf der Europaebene wieder stärker abzufallen. Die Beteiligung an der Bundestagswahl ist im Ebenenvergleich bislang also eindeutig am höchsten.
Funktion und Bedeutung von Wahlen
Für liberal-pluralistische Demokratien wie die Bundesrepublik Deutschland haben Wahlen folgende Funktionen:
- Legitimation (der Regierenden)
- Kontrolle (der Regierung durch das Parlament, in dem auch die Opposition vertreten ist),
- Konkurrenz (zwischen Regierung und Opposition),
- Repräsentation / Integration (Integration von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten)
Quelle: Woyke, Wichard (2009): Wahlen 2009. Europawahlen und Wahl zum Deutschen Bundestag. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de)
