Kommunale Ebene
Partizipation auf kommunaler Ebene
Direkte Kommunikation mit dem Bürger oder Diskussionen über Entscheidungen des Stadtrates werden in Halle nicht auf elektronischem Wege angeboten.
Davon abgesehen, ähnelt der aktuelle Status der Bürgerbeteiligung in den Kommunen auf elektronischem Wege weitestgehend dem Vorbild auf Landesebene. Die bestehenden Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene sind das Bürgerbegehren, der Bürgerentscheid und der Einwohnerantrag.
Wie diese Instrumente anzuwenden sind und auf den Weg gebracht werden können, wird in § 17, 18 und 19 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt bzw. in § 24, 25 und 26 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt jeweils vom 5. Oktober 1993 geregelt.


